Höchstes Lob“ vom Richter: Feuerwehr Barßel rettet Leben – Gericht würdigt Einsatz

Feuerwehr Barßel [JS]

J. Schulte

Die Barßeler Feuerwehrleute leisten ihren Dienst, wie 94% aller anderen Feuerwehrleute in Deutschland freiwillig und unentgeltlich.

Die Gegenleistung für die Einsätze, Übungen und Arbeit besteht unter anderem in der gelebten Kameradschaft, der Möglichkeit mit großer Technik umzugehen (zu spielen) und auch dem Gefühl, etwas Gutes getan zu haben. Selten gibt es von den betroffenen der Einsätze einen Dank dafür. Wenn sich dann doch jemand bedankt, z. B. mit einem Brief und einer Spende an den Förderverein wird das mit großer Dankbarkeit zur Kenntnis genommen. Schreiben der Danksagung hängen lange am schwarzen Brett (das bei der Feuerwehr Barßel weiß ist) und tragen auch ihren Teil zur Motivation (etwas Gutes getan) bei.

Ein ganz besonderes Lob gab es nun vom Landgericht in Oldenburg für einen Einsatz am 9. März 2025 https://feuerwehr-barssel.de/einsatz/show_einsatz.php?year=2025&entry=18 . Bei der Verhandlung am Landgericht in Oldenburg als Folge des Einsatzes wurden zwei Feuerwehrleute als Zeugen befragt. Dabei hat Richter des Landgerichtes stellvertretend für die Einsatzmannschaft die Feuerwehrler so sehr gelobt, dass sie angesichts dies Kompliments erröteten. 

Die Nordwest- Zeitung, General- Anzeiger und die Münsterländische Tageszeitung haben dieses Lob in ihren Artikeln am Samstag, dem 16. August noch einmal gedruckt: https://www.nwzonline.de/cloppenburg-kreis/versuchter-mord-in-barssel-gericht-ordnet-dauerhafte-unterbringung-in-psychiatrie-an_a_4,2,1698963552.html 

Ohne auf die restlichen Details des Artikels einzugehen schreibt die NWZ am 15. (online) 16. August 2025 (Papier) Folgendes:

In dem Zusammenhang sprach der Vorsitzende Richter der Freiwilligen Feuerwehr Barßel ein „höchstes Lob“ aus. Kurzfristig von den Nachbarn alarmiert waren sie sofort zur Stelle und stellten mittels einer Wärmebildkamera fest, dass sich noch ein Mensch im Haus befand. Die Feuerwehrleute hätten dann den schlafenden Vater aus dem brennenden Haus geholt. „Sie haben den Mann das Leben gerettet“, unterstrich das Gericht. „Das war vorbildlich und heldenhaft.“

So ein Lob, gerade auch an dieser Stelle ausgesprochen, macht dann noch einmal ganz besonders auf die geleistete Arbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr stolz.

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