Fehlalarm Brandmelder, Barßel

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Einsatzdetails

Datum: 18.06.2016
Einsatzkategorie: Brandmeldeanlage

Bericht

Ein aufmerksamer Nachbarn eines Mehrparteienhauses rief die Feuerwehr, da aus einer Obergeschoßwohnung der Alarmton eines Brandmelders hörbar war. Da die Wohnungsinhaber nicht anwesend waren, wurde die Wohnung von Außen Sichtgeprüft. Es konnte Entwarnung gegeben werden, ein Brand oder Rauchentwicklung war nicht ersichtlich. Diese Tatsache wäre ansich keinen Einzelbericht wert, wäre nicht folgendes zu erwähnen:

>>>>> BRANDMELDER RETTEN LEBEN <<<<<>

Wir möchte hier darauf hinweisen, dass in solch einem Fall lieber einmal zu oft die Feuerwehr gerufen wird, als einmal zu wenig! Brandmelder in Wohnungen senken deutlich die Zeit eines unbemerkten Brandes. Ein Rauchmelder löst bereits aus, wenn die ersten stärkeren Rauchschwarden warm aufsteigen und den Melder an der Decke erreichen. Meist ist das Feuer in diesem Moment erst in der Entstehung, daher es hat noch ein relativ kleines Ausmaß. Bis zur Durchzündung bzw. bis zum Erreichen des Vollbrandes eines Zimmers verbleibt eine sehr kostbare Zeit von etwa 3 bis 5 Minuten. Diese Zeit haben Bewohner und Nachbarn im Haus, sich in Sicherheit zu bringen. Die frühzeitige Alarmierung der Feuerwehr kann so oft größeren Schaden verhindern. Leider hören wir auch oft "...jetzt müssen wir den Einsatz bezahlen". Dem ist nicht so! Eine vorsorglicher Notruf, welcher nicht böswilliger Natur ist, wird keine Kosten nach sich ziehen. Böswillige Alarmierungen sind Spaßanrufe oder falsche Notrufe, welche vorsätzlich Hilfkräfte in die Irre leiten und von anderen Aufgaben abhalten. Diese werden natürlich in Rechnung gestellt und strafrechtlich verfolgt.

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